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Costa Rica: Vermieter müssen E-Rechnungen ausstellen

30. November 2018

Vermieter von Häusern, Wohnungen oder anderen Immobilien müssen ihren Mietern elektronische Rechnungen übermitteln, gedruckte Rechnungen oder Quittungen werden von der Steuerbehörde in Costa Rica nicht mehr akzeptiert.

„Privatpersonen und juristische Personen, die Immobilien vermieten, sind verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen, unabhängig davon, ob sie von den Mietern als Kosten in ihren Steuererklärungen verwendet werden“, so Ronald Artavia, Präsident des Verbandes der Wirtschaftsprüfer in Costa Rica.

Auch die Steuerkanzlein Deloitte und Grant Thornton sind sich einig, dass die Vermieter ihren Mietern elektronische Rechnungen übermitteln müssen.

Mietzahlungen werden in Costa Rica üblicherweise „informell“ getätigt. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter reicht zwar ein Bankbeleg über die gezahlte Miete für den Mieter aus, um sich gesetzlich abzusichern.

Einen Bankbeleg, den der Vermieter als Einkommensnachweis dem Finanzamt vorlegt, wird jedoch abgelehnt. Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich E-Rechnungen.

Der Grund ist klar: Mit der Einführung von E-Rechnungen hat die Finanzbehörde eine vollständige Kontrolle – in real-time – aller Transaktionen in Costa Rica, die per elektronischer Rechnungsstellung ausgestellt werden, und das ist seit diesem Jahr Pflicht.

Um Geldbußen zu vermeiden, müssen Vermieter sich beim Finanzamt online registrieren (www.hacienda.go.cr/ATV/Login.aspx) und E-Rechnungen ausstellen.

Wer eine Wohnung für 150.000 Colones im Monat vermietet, der erzielt ein Jahres-Bruttoeinkommen von 1.8 Millionen Colones. Von dieser Summe kann der Vermieter zum Beispiel 200.000 Colones für Malerarbeiten und Wartung absetzen.

Für das am 30. September 2018 abgelaufene Steuerjahr (2017-2018) gilt: Nettogewinne bis 3.549.000 Colones für Personen mit einer lukrativen Tätigkeit sind steuerbefreit.

Im obigen Fall bleibt das Nettoeinkommen von 1.6 Millionen Colones unter 3.459.000 Colones und ist somit steuerfrei.

Trotzdem müssen auch hier die entsprechenden Steuerformulare (D-101, D-140 und D-151) online eingereicht werden.

 

Costa Rica: Vermieter müssen E-Rechnungen ausstellen

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