Die Investorenfreundlichkeit des Staates drückt sich nicht nur in niedrigen Steuersätzen aus.
Viele Wirtschaftssektoren werden noch zusätzlich mit steuerlichen Erleichterungen unterstützt, Einkünfte aus dem Ausland sowie Auslandsgewinne sind steuerfrei.
Hier bietet sich ein Gestaltungsraum für jeden, der sein Geld nicht so einfach den übertriebenen Steuerbelastungen europäischer Staaten aussetzen will. Es eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten für Honorare, Zwischenlieferungen, Lizenzen. Natürlich immer zwischen Firmen, die Ihnen selbst gehören. Voraussetzung dafür ist die Gründung einer Firma in Costa Rica, in der Regel einer „Sociedad Anonima“, abgekürzt S.A., die ins zentrale Handelsregister (Registro Nacional) eingetragen sein muss.
Die Kosten der Gesellschaftseintragung bleiben im Regelfall unter US$ 2,000,-. Vorgeschrieben sind ein Repräsentant vor Ort und natürlich der Firmensitz, am sinnvollsten dort, wo sich auch das Büro befinden wird.
Costa Rica gewährleistet Ausländern den gleichen umfassenden Kapitalschutz wie seinen eigenen Staatsbürgern. Die costaricanische Verfassung schützt das investierte Kapital vor einer Enteignung.
Für die Transferierung von Gewinnen, Dividenden und des eingesetzten Kapitals ins Ausland gibt es praktisch keine Einschränkungen. Zudem ist die Rückführung von investiertem Kapital für Unternehmen, die in den Genuß der staatlichen Investitions- förderung kommen von der Steuer befreit.