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Immobilien FAQ Costa Rica

14. September 2020

Lothar Kahl Immobilien (LKI) beantwortet Fragen von Personen, die in Costa Rica leben möchten, eine Immobilie suchen oder planen, ein Unternehmen zu gründen.

Immobilien FAQ Costa Rica

Frage: Ich habe auf ihrer Blogseite (www.costa-rica-immobilien.com/immobilien-faq-costa-rica-2464) gelesen, dass ein Käufer aus Deutschland nicht unbedingt beim Vertragsabschluss in Costa Rica anwesend sein muss. Gilt das auch für Schweizer?

LKI: Nein. Das auf der Blogseite beschriebene Prozedere ist in der costaricanischen Botschaft in der Schweiz nicht möglich.

In der Botschaft in Bern wird zurzeit kein konsularischer Notarservice angeboten.

Die Botschaften Costa Ricas in Europa, in denen notarielle Beurkundungen vorgenommen werden, befinden sich in Berlin, Den Haag, Madrid, London und Wien.

Als Nächstes: Was ist eigentlich ein Condo in Costa Rica? Und was ist ein Condominio? Können Sie diese Begriffe mal erklären?

 

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