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Immobilien FAQ Costa Rica

8. September 2019

Lothar Kahl Immobilien (LKI) beantwortet Fragen von Personen, die in Costa Rica leben möchten, eine Immobilie suchen oder planen, ein Unternehmen zu gründen.

Immobilien FAQ Costa Rica

Frage: Wir werden ab Mitte nächsten Monats für drei Wochen in Costa Rica sein und suchen ein Haus am Pazifik. Können wir in dieser Zeit die Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica erlangen?

LKI: Nein. Dafür reicht die Zeit nicht. Sie können aber, wenn sie die hierfür notwendigen Dokumente besitzen, bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (Cédula de Residencia Temporal) beantragen. Sie bekommen dann eine Bescheinigung über den Antrag und können damit legal im Land bleiben. Bis zur Erlangung der Cédula können – je nach Auslastung der Behörde – sechs bis 12 Monate vergehen.

 

Als Nächstes: Kann ich nach der Beantragung der Cédula einen costaricanischen Führerschein bekommen?

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COSTA RICA

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