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Costa Rica: Inaktive Firmen müssen sich beim Finanzministerium registrieren

14. Januar 2020

Die Registrierung beim Ministerio de Hacienda in Costa Rica und die Abgabe von Erklärungen zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Aktienkapital (Eigenkapitalerklärung) sind die neuen Verpflichtungen, die ab Januar 2020 für inaktive Unternehmen gelten.

Inaktive Firmen sind juristische Personen, die in Costa Rica ansässig sind, aber keine wirtschaftliche Tätigkeit im Land ausüben.

Die Registrierung erfolgt online auf der ATV-Plattform (www.hacienda.go.cr/ATV/Login.aspx) unter dem Code Actividad Económica 960113.

Costa Rica: Inaktive Firmen müssen sich beim Finanzministerium registrieren

Die Frist für die Einhaltung der Registrierungspflicht hängt von der letzten Zahl der Firmennummer (cédula jurídica) ab: 1 und 2 im Januar 2020, 3 und 4 im Februar 2020, 5 und 6 im März 2020, 7 und 8 im April 2020, 9 und 0 im Mai 2020.

Das Formular D-135 mit der Bezeichnung Declaración Patrimonial para Personas Jurídicas Inactivas wird für die Eigenkapitalerklärung verwendet.

Die Frist für die Abgabe der ersten D-135-Erklärung läuft am 15. März 2021 ab.

Bei der Angabe der Vermögenswerte ist zu berücksichtigen, dass die bereitgestellten Informationen als Input für die verschiedenen von der Steuerverwaltung durchgeführten Kontrollverfahren verwendet werden können.

Wer beispielsweise ein zweites Haus am Strand, in den Bergen oder in der Stadt hat und vermietet, der muss den -unter Umständen niedrigen- Anschaffungswert angeben.

Dieser Wert kann zwar gemäß den aktualisieren Verbraucherpreisindizes angehoben werden, jedoch nur ab Kaufdatum bis zum Inkrafttreten des Gesetzes 9635 (Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Finanzen) am 30. Juni 2019.

Wer sich in der Zukunft für den Verkauf dieser Immobilie entscheidet, dem berechnet das Finanzministerium eine Kapitalertragsteuer von 15% (Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis).

 

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