Dokumentenbeglaubigungen in Deutschland
Ab dem 01.01.2023 ist das Bundesverwaltungsamt nicht mehr für dieErteilung von Apostillen auf Bundesurkunden und Endbeglaubigungenzum Zwecke der Legalisation bei ausländischen Vertretungen zuständig. Wenden Sie sich ab dem 01.01.2023 bitte an das: Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenReferat Apostillen und ForderungsmanagementKirchhofstraße 1-214776 Brandenburg an der Havel E-Mail:fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de Hotline: 030 – 184730 16500Dienstag und Donnerstag von 10:00 Uhr […]