Lothar Kahl Immobilien (LKI) beantwortet Fragen von Personen, die in Costa Rica leben möchten, eine Immobilie suchen oder planen, ein Unternehmen zu gründen.
Immobilien FAQ Costa Rica
Frage: Ich wohne in Deutschland und möchte eine Finca in Guanacaste kaufen. Zurzeit gibt es allerdings keine Flüge. Muss ich beim Vertragsabschluss in Costa Rica sein?
LKI: Nein. Ihr Anwalt / Notar in Costa Rica kann den Verkauf ohne Ihre Präsenz abwickeln. Hier ein mögliches Prozedere in Zeiten von Corona.
Der Käufer überweist die vereinbarte Kaufsumme auf das Treuhandkonto (Escrow-Konto) des Anwalts. Dann unterschreibt der Verkäufer die Verkaufsurkunde (Escritura de Venta).
Damit ist die Finca verkauft, allerdings noch nicht im Grundbuchamt (www.registronacional.go.cr/) auf den Käufer umgeschrieben.
Damit dies geschieht, schickt der Anwalt die Verkaufsurkunde an die costarikanische Botschaft in Berlin (www.botschaft-costarica.de/).
In der Botschaft müssen Sie (als Käufer) die Verkaufsurkunde mit Ihrer Unterschrift akzeptieren. Diese wird dann zusammen mit der vom Verkäufer in Costa Rica unterschriebenen Urkunde dem Registro Nacional in San José übermittelt, sodass die Finca auf den Käufer umgeschrieben werden kann.
Sie müssen also nicht (und können zurzeit auch gar nicht) nach Costa Rica fliegen, sondern zur Botschaft von Costa Rica nach Berlin reisen.
Als Nächstes: Ich lebe in Südamerika, möchte mich aber in einigen Monaten in Costa Rica niederlassen und eine Immobilie kaufen. Wie sieht es mit der Eröffnung eines Kontos aus, auf das ich eine größere Summe einzahlen kann?