Ab September 2019 müssen juristische Personen ihre Aktionäre und Endbegünstigten, die mehr als 15% Aktienkapital besitzen, bei der Zentralbank in Costa Rica (www.centraldirecto.fi.cr) registrieren.
Die Registrierung erfolgt gemäß der letzten Ziffer der Unternehmens-ID (Cédula Jurídica):
0 und 1 im September 2019, 2 und 3 im Oktober 2019, 4 und 5 im November 2019, 6 und 7 im Dezember 2019, 8 und 9 im Januar 2020.
Costa Rica: Sociedades Anonimas (S.A.) sind nicht mehr anonym
Die Registierung muss jedes Jahr im April aktualisiert werden, auch wenn keine Änderung vorliegt.
Neue Unternehmen müssen innerhalb von 20 Tagen nach Gründung und Eintragung im Nationalregister ihre Aktionäre und Endbegünstigen bei der Zentralbank registrieren.
Veränderungen im Aktienkapital, die mehr als 15% des Gesamtkapitals ausmachen, müssen innerhalb von 15 Tagen nach Eintragung in den Büchern bei der Zentralbank registriert werden.
Unternehmen, die den neuen Anforderungen nicht nachkommen, müssen mit Geldstrafen von 2% des Bruttoeinkommens (Minimum 2000 Dollar, maximum 72.000 Dollar) rechnen.
Darüberhinaus können säumige Unternehmen keine Behördengänge beim Nationalregister durchführen, was zu erheblichen Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeiten führt.
Die Regelung gehört zu den Voraussetzungen für den geplanten Beitritt zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Ziel ist, der Regierung mehr Kontrollmechanismen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und anderen Straftaten zur Verfügung zu stellen.