Das Finanzministerium in Costa Rica gab gestern bekannt, dass der Beginn des Aktienregisters bei der Zentralbank (BCCR) vom 1. März 2019 auf den 1. September 2019 verschoben wird.
Gemäß Artikel 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerbetrug (Ley para Mejorar la Lucha contra el Fraude Fiscal) müssen juristische Personen mit Sitz in Costa Rica die Zusammensetzung ihres Grundkapitals sowie Informationen über Endbegünstigte (beneficiarios finales) an die Zentralbank übermitteln.
Die Registrierung erfolgt online auf der Plattform der Zentralbank (www.centraldirecto.fi.cr). Hierzu ist eine digitale Signatur (firma digital) notwendig.
Das Verfahren wird gemäß der letzten Zahl der Cédula Jurídica in fünf Monaten durchgeführt: 0 und 1 im September, 2 und 3 im Oktober, 4 und 5 im November, 6 und 7 im Dezember, 8 und 9 im Januar 2020.
Nach Angaben des Finanzministeriums gibt es zirka 310.000 juristische Personen in Costa Rica, die Daten über die Zusammensetzung des Aktienkapitals an das Register der Zentralbank melden müssen.